Für die Geschäftsführung

Halterverantwortung – nachweisbar erfüllt.

Als Geschäftsführer haften Sie als Halter für den verkehrssicheren Zustand Ihrer Fahrzeuge. Bei einem Unfall mit Personenschaden zählt, was Sie nachweisen können. Ordo macht aus jeder Kontrolle einen lückenlosen, revisionssicheren Nachweis – damit Ihre Sorgfaltspflicht dokumentiert ist.

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Für die Geschäftsführung

Weniger Risiko, mehr Nachweis.

Die Halterpflichten nach Straßenverkehrsgesetz und Betriebssicherheitsverordnung lassen sich nicht delegieren – aber lückenlos dokumentieren.

Halterverantwortung

§ 21 StVG nimmt den Halter in die Pflicht. Ordo dokumentiert, dass Ihre Fahrzeuge vor der Fahrt geprüft wurden – fahrerbezogen und mit Zeitstempel.

Nachweis im Schadenfall

Kommt es zum Schaden, liefern Sie auf Knopfdruck den revisionssicheren Prüfnachweis – statt in Zettelordnern zu suchen.

Überblick statt Bauchgefühl

Einsatzquote, offene Mängel und Prüfaktivität auf einen Blick – die belastbare Entscheidungsgrundlage für die Geschäftsführung.

Im Ernstfall zählt der Nachweis

Aus jeder Prüfung wird ein belastbarer Beleg.

Ordo legt jeden abgeschlossenen Bericht schreibgeschützt als PDF ab und versieht ihn mit einem digitalen Prüfwert. So ist nachvollziehbar, dass ein Nachweis nach dem Abschluss nicht mehr verändert wurde – ausgerichtet an den Anforderungen von GoBD und DSGVO.

  • Revisionssichere Ablage jedes Prüfberichts
  • Digitaler Prüfwert (SHA-256) macht Änderungen erkennbar
  • Hosting in europäischen Rechenzentren
Wie Ordo Nachweise sichert
Ordo Berichtsarchiv mit abgeschlossenen Prüfungen und Statusauswirkung

Verantwortung

Ordo stellt die ausfallsichere Infrastruktur und sofort einsatzbereite Vorlagen bereit. Inhalt, Durchführung und rechtliche Verantwortung der Kontrollen liegen beim Fuhrparkbetreiber.

FAQ

Häufige Fragen

Reduziert Ordo mein Haftungsrisiko?

Ordo nimmt Ihnen die Halterverantwortung nicht ab. Es unterstützt Sie dabei, Kontrollen lückenlos und revisionssicher zu dokumentieren – die Durchführung und die rechtliche Verantwortung bleiben bei Ihnen.

Was regelt § 21 StVG?

§ 21 StVG stellt unter Strafe, wer als Halter die Inbetriebnahme eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs anordnet oder zulässt. Eine dokumentierte Abfahrtkontrolle hilft, der Sorgfaltspflicht nachzukommen. Dies ist keine Rechtsberatung.

Wie hilft die Dokumentation im Schadenfall?

Jeder abgeschlossene Bericht ist revisionssicher abgelegt und mit einem digitalen Prüfwert versehen. So bleibt nachvollziehbar, dass und wann eine Prüfung stattgefunden hat.

Dokumentieren Sie Ihre Sorgfaltspflicht.

Machen Sie aus jeder Abfahrtkontrolle einen belastbaren, revisionssicheren Nachweis – bevor es darauf ankommt.